AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der TuneTec Performance Sascha Felsch

 

1.Geltung der Bedingungen

Nachstehende Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen und Leistungen, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Eventuell entgegenstehende Bedingungen des Käufers sind nur verbindlich, wenn sie von der TuneTec Performance Sascha Felsch (im folgenden Tunetec genannt) schriftlich bestätigt werden.

2.Angebot, Vertragsabschluß, Lieferung

Die Angebote von Tunetec sind freibleibend. Fernschriftliche, telefonische, über das Internet vermittelte oder mündliche Aufträge sind erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.

Bestellungen, Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von Tunetec.

3.Preise

Preise verstehen sich ab Lager von Tunetec inklusive der am Tage gültigen Mehrwertsteuer.

Sie schließen Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht ein.

Preisänderungen wegen Veränderungen der Wechselkurse, Erhöhung der Zulieferpreise, Rohstoff-Verteuerungen etc. bleiben vorbehalten.

4.Gewährleistung und Haftung

Beim Kauf gebrauchter Sachen ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Ansonsten wird Gewährleistung nach Maßgabe folgender Vereinbarungen geleistet.

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt in Anwesenheit des Spediteurs auf Transportschäden zu untersuchen. Schäden an der Verpackung hat sich der Kunde sofort vom Transporteur bescheinigen zu lassen. Verpackungen und Versandpapiere sind aufzubewahren.

Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung nach Eintreffen auf Mangel, Falschlieferung, Mengenabweichungen und dergleichen sofort zu prüfen. Falschlieferungen, Mengenabweichungen und Transportschäden müssen innerhalb von 7 Tagen mitgeteilt werden, bei Kaufleuten innerhalb von 24 Stunden.

Garantieumtausch erfolgt nur nach besonderer Vereinbarung. Er kann nur dann erfolgen, wenn die Ware in der Originalverpackung mit Zubehör inklusive der Rechnung bzw. des Lieferscheins an Tunetec gesandt wird. Eine detaillierte Beschreibung des Mangels ist beizufügen.

Eigenschaften sind nur dann zugesichert, wenn die Zusicherung schriftlich erfolgt.

Bei einem Mangel hat Tunetec das Recht auf Nachbesserung oder Nachlieferung. Hat der Kunde bei Geltendmachung von Mängeln den Kaufpreis noch nicht gezahlt, kann Tunetec die Nachbesserung von der Zahlung eines angemessenen Teils des Kaufpreises abhängig machen.

Scheitert die Nachbesserung nach dreimaligem Versuch, wofür angemessene Zeit und Gelegenheit bestanden haben muß, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Räumt der Kunde die Gelegenheit zur Nachbesserung nicht ein, verliert der den Anspruch auf Gewährleistung. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Einheiten, treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Unsachgemäße Benutzung und Lagerung, Fremdeingriffe und das Öffnen von Geräten und abgeschlossenen Bauteilen haben den Ausschluß von Gewährleistungsansprüchen zur Folge. Austauschteile gehen in das Eigentum von Tunetec über.

Mängel eines Teiles der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, daß der mängelfreie Teil der Lieferung für den Kunden nicht verwendbar ist.

Bei allen an Tunetec gelieferten defekten Geräten und Teilen, die sich nach Überprüfung als in Ordnung erweisen, werden Überprüfungskosten je nach Aufwand, mindestens aber in Höhe von ? 30,00 erhoben.

5.Schadensersatz

Schadensersatzansprüche im Rahmen der Gewährleistung wegen Mangelfolgeschäden, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen,wenn nicht Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegen, sie sind ferner auf den Wert der gelieferten Ware beschränkt.

6.Software

Soweit Programm zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d. h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen, schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden.

7.Serviceleistungen

Der Umfang der Leistungspflicht bei Serviceleistungen von Tunetec, z. B. das Aufstellen von Geräten, Wartung, Generalüberholung, Reparatur, bestimmt sich nach dem von Tunetec bestätigten Auftrag, sowie nach ihren Service- Vorschriften. Der Kunde hat alle Vorkehrungen zu treffen, die für den ungehinderten Beginn und die zügige Durchführung der Serviceleistungen erforderlich sind. Die Preise für die Serviceleistungen von Tunetec bestimmen sich nach der jeweils gültigen Service-Preisliste. Kostenvoranschläge können ohne vorherige Benachrichtigung der Kunden um 15% überschritten werden. Die Leistung von Tunetec gilt als angenommen, wenn das betreffende Gerät nach Durchführung der Leistungen dem Kunden funktionsfähig zum Betrieb übergeben wird. Die Haftung für Schäden aus Serviceleistungen mit Ausnahme vorsätzlicher oder grob fahrlässig verursachter Schäden ist ausgeschlossen, soweit nicht die Haftpflichtversicherung von Tunetec eintritt.

8.Zahlungen

Die Rechnungsbeträge sind mit dem Zugang sofort ohne Abzug fällig. Wechsel oder andere Anweisungspapiere werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber angenommen. Diskont und Spesen sind sofort fällig. Tunetec haftet nicht für die rechtzeitige Vorlage, Prostetierung, Benachrichtigung und Zuteilung der Papiere bei Nichteinlösung, sofern ihr oder dem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Tunetec berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bank zu berechnen. Kommt der Kunde mit einer Zahlung aus einem Geschäft in Verzug und / oder werden Tunetec Umstände bekannt, die auf eine Minderung der Kreditwürdigkeit des Kunden schließen lassen ( z. B. Nichteinlösung eines Schecks ), so ist Tunetec berechtigt, alle Forderungen aus Geschäften sofort fällig zu stellen und sicherheitshalber die Herausgabe der von Tunetec gelieferten Ware zu fordern.

Die Aufrechnung auf Grund von Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

Tunetec ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen.

9.Eigentumsvorbehalt

Tunetec behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange ihr noch Forderungen aus den gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindungen mit dem Kunden zustehen. Der Kunde ist berechtigt, über die im Eigentum von Tunetec stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgemäß nachkommt. Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf durch den Kunden oder einer ggf. dem Kunden gestatteten Vermietung von Waren, an denen Tunetec Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kunde schon jetzt im Umfang des Eigentumsanteil von Tunetec an der verkauften oder vermieteten Ware zur Sicherung an Tunetec ab. Der Kunde ist verpflichtet, Auskunft über die gemäß vorstehenden Bestimmungen abgetretenen Forderungen sowie über den Standort vermieteter Ware zu geben, er ist ferner verpflichtet, seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen. Tatsächliche oder rechtliche Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sowie deren Beschädigung oder Abhandenkommen sind Tunetec unverzüglich mitzuteilen, im Falle der Pfändung ist Tunetec das Pfändungsprotokoll oder ein Pfändungsbeschluß vorzulegen.

10.Pfandrecht

Der Kunde räumt Tunetec ein vertragliches Pfandrecht an den Sachen ein, die er Tunetec zum Zwecke der Auftragsdurchführung übergibt.

11.Lieferung und Versand

Tunetec wählt die günstigste Versandart nach eigenem Ermessen. Besondere Versandbestimmungen müssen für jede Bestellung unmißverständlich angegeben werden.

Der Kunde trägt die Kosten der Versendung einschließlich der Verpackung. Die Gefahr geht mit Übergabe der Sendung an die Post oder das Beförderungsunternehmen auf den Kunden über, auch wenn Untergang oder Verschlechterung auf Zufall oder höherer Gewalt beruht. Wird die Lieferung auf Veranlassung des Bestellers verzögert, geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Lieferbereitschaft über. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und zu Lasten des Kunden.

Bei Lieferhindernissen behält sich Tunetec ein Rücktrittsrecht vor. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Falle ausgeschlossen. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag

Wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist erst dann berechtigt, wenn er Tunetec schriftlich eine Nachfrist von zwei Wochen gesetzt hat.